Wie kann ich einen Rechtsstreit vermeiden?
Rechtsstreitigkeiten können entstehen, wenn Sie sich ungerecht behandelt fühlen. Trennen Sie sich und lassen Sie sich vom Ehepartner oder der Ehepartnerin scheiden, gilt es, Ihre gescheiterte eheliche Lebensgemeinschaft so abzuwickeln, dass jeder Partner angemessen behandelt wird. Wenn Sie sich nicht mit der klischeehaften Vorstellung von einer immer streitig verlaufenden Scheidung zufrieden geben wollen, müssen Sie darüber nachdenken, wie Sie eine streitige Scheidung und damit einen Rechtsstreit vor Gericht vermeiden können.
Dabei gilt es auch, Moral und Recht nicht unbedingt gleichzusetzen und das, was Sie selbst als „gerecht“ empfinden, nicht als ein Gebot der Vernunft zu definieren. Lassen Sie uns in unkonventioneller Weise darüber nachdenken, was „Recht“ ist, was „gerecht“ bedeutet und wie Sie letztlich einen Rechtsstreit und Rechtsstreitigkeiten vermeiden.
Sie verstehen dann sicherlich auch besser, warum Sie Wert darauf legen sollten, dass Ihr Scheidungsverfahren im gegenseitigen Einvernehmen mit Ihrem Partner oder Ihrer Partnerin erfolgt und wie wir Sie darin konstruktiv unterstützen, dass Ihre Scheidung gerade nicht den Weg einer streitigen Scheidung geht.
Das Wichtigste
- Recht ist letztlich das, was Sie aus Anlass Ihrer Trennung und Scheidung in Verhandlungen mit Ihrem Ehepartner oder letztlich mit Hilfe des Gerichts durchsetzen können. 100 % Recht gibt es so gut wie nie.
- Rechtsstreitigkeiten entstehen, wenn Sie oder der Partner sich kompromisslos zeigen. Gerade im Scheidungsrecht gibt es eine Reihe typischer Vorgehensweisen und Optionen, die Sie zugunsten einer möglichst einvernehmlichen Scheidung vermeiden sollten.
- Vermeiden Sie, den Partner als Sündenbock abzustempeln und versuchen Sie, möglichst trotz Ihrer Trennung, im Gespräch zu bleiben. Nur im gegenseitigen Austausch wird es gelingen, Ihre eheliche Lebensgemeinschaft optimal abzuwickeln.
- Bleiben Sie möglichst konstruktiv. Bemühen Sie sich, nicht immer Recht haben zu wollen. Formulieren Sie Ihre Forderungen angemessen und verteidigen Sie sich angemessen gegen Forderungen.
- Eine Mediation kann hilfreich sein. Sie sollten die Chance nutzen, unter Einbeziehung eines neutralen Dritten Ihre Interessen zu artikulieren und im Rahmen einer Scheidungsfolgenvereinbarung eine einvernehmliche Regelung mit Ihrem Ehepartner zu erreichen.
- iurFRIEND® unterstützt Sie dabei, Ihr Scheidungsverfahren einvernehmlich abzuwickeln und den dafür richtigen, kompetenten Rechtsanwalt oder Rechtsanwältin zu beauftragen.
Recht - Was ist das?
Lassen Sie uns vorab etwas darüber sinnieren, was eigentlich Recht ist und warum es Recht geben muss. Auch wenn diese Gedanken eher theoretischer Natur scheinen, sind sie die Grundlage dessen, was Recht ausmacht und letztlich die Beziehung auch zu Ihrem Partner oder Ihrer Partnerin bestimmt.
Recht gibt nämlich den Rahmen vor, in dem wir uns alle bewegen. Auch Ihre Trennung und Ihre Scheidung bewegen sich in einem solchen vorgegeben rechtlichen Rahmen. Wenn Sie berücksichtigen, was Recht ist und was gerecht bedeutet, wird es Ihnen wahrscheinlich leichter fallen, einen Rechtsstreit idealerweise zu vermeiden oder zumindest Ihre Trennung und Scheidung so zu steuern, dass Sie Ihre eheliche Lebensgemeinschaft im gegenseitigen Einvernehmen abwickeln können. Wir sprechen also über die Prämissen, unter denen eine einvernehmliche Scheidung gelingen sollte.
In der menschlichen Gemeinschaft braucht jedes menschliche Verhalten gewisse Spielregeln. Diese Vorgabe gilt insbesondere auch für die Ehe und nicht zuletzt für die Scheidung. Als Ehepartner müssen Sie mit Ihrem Tun und Lassen Rücksicht nehmen auf die Interessen Ihres Partners. Gäbe es keine Verhaltensnormen, würden Willkür, Faustrecht und Chaos unser Leben bestimmen.
Recht zeichnet sich dadurch aus, dass der Staat Verhaltensordnungen durchsetzt. So definiert die Rechtsordnung den Rechtsfrieden. Recht verfolgt also das Ziel, dass es einigermaßen „gerecht“ auf der Welt zugeht und dass alle Individuen möglichst miteinander auskommen. Auch das Ehe- und Scheidungsrecht steht vor genau dieser Aufgabe.
Dabei muss klar sein, dass Recht nie hundertprozentig sein kann. Recht kommt oft als Kompromiss daher, bei dem die Interessen von mindestens zwei beteiligten Personen eine Rolle spielen. Gerade im Scheidungsrecht ist es Aufgabe des Rechts, die Interessen der beiden Ehepartner so auszugleichen, dass jeder irgendwie zufrieden sein sollte. Sie selbst tragen dazu bei, ob und wie Sie den rechtlich vorgegebenen Rahmen des Ehe- und Scheidungsrechts für sich nutzen. Sie nutzen diesen Rahmen wahrscheinlich optimal, wenn Sie auch die Interessen Ihres Ex-Partners angemessen einbeziehen.
Unser menschliches Verhalten beurteilt sich nicht nur nach der Rechtsordnung und dem, was im Gesetz als Recht definiert ist. Unsere religiösen Vorstellungen, unsere Einstellung zu Moral und Sitte, stellen weitere Verhaltens- und Werteordnungen auf.
Recht äußert sich darin, dass es in einem Rechtssatz formuliert ist. Recht entsteht dadurch, dass es die Entwicklung im Leben der Menschen aufgreift und als allgemeinverbindliche Regeln dokumentiert. Recht ist nur als Naturrecht per se existent. Naturrecht bedeutet, dass es Regeln gibt, die von Natur aus Grundlage unseres Zusammenlebens sind.
Gerecht - Was ist wann gerecht?
Es wäre vermessen, behaupten zu wollen, der Mensch wisse, was gerecht ist. Die Frage, was gerecht ist, berührt die Menschen seit dem Anfang ihrer Existenz. Gerecht ist sehr subjektiv. Das, was Sie als gerecht empfinden, empfindet ein anderer vielleicht als ungerecht. Geht es um Ihre Scheidung, werden Sie diese Feststellung wohl schnell nachempfinden können.
Gerecht und ungerecht sind ziemlich relative Begriffe. Absolute Gerechtigkeit wird es nie geben. Insoweit greift Recht gerade auch im Scheidungsrecht eine Situation auf, in der es gilt, Ihre gescheiterte Ehe so abzuwickeln, dass jeder Ehepartner „auf seine Kosten“ kommt und einigermaßen gerecht behandelt wird. Da Ihre Ehe gescheitert ist, befinden Sie sich in einer Lebenssituation, in der Sie die Welt wahrscheinlich als ungerecht empfinden und sich selbst und den Partner dafür verantwortlich machen, dass Sie geschieden werden.
Interessant zu wissen: Lassen Sie sich scheiden, führen Sie keinen Prozess. Sie führen ein „Verfahren“ vor Gericht. Beantragen Sie die Scheidung, sind Sie auch nicht „Kläger“ und Ihr Ehepartner ist nicht „Beklagter“. Vielmehr sind Sie „Antragsteller“ und „Antragsgegner“. Mit diesen Bezeichnungen bringt der Gesetzgeber zum Ausdruck, dass Sie sich nicht als unversöhnliche Gegner in einem Prozess gegenüberstehen, sondern beantragen, Ihre eheliche Lebensgemeinschaft möglichst verfahrensmäßig und eben nicht prozessmäßig abzuwickeln.
Inwieweit helfen Rechtsanwälte, dass ich zu meinem Recht komme?
Steht die Scheidung ins Haus, glauben viele Ehepartner, sie müssten sofort zum Rechtsanwalt und diesen beauftragen, den Partner anzuschreiben und vermeintliche Rechte einzufordern. Umgekehrt geht es darum, von einem Rechtsanwalt im Namen des Partners eingeforderte Rechte bedingungslos über einen eigenen Rechtsanwalt zurückzuweisen. Mit dieser Klischeevorstellung ist der Weg zur streitigen Scheidung vorgezeichnet.
Natürlich bleibt es eine gute Empfehlung, im Hinblick auf Ihre Trennung und Scheidung frühzeitig eine Rechtsanwältin bzw. einen Rechtsanwalt aufzusuchen. Dabei sollte es aber nicht unmittelbar darum gehen, mit Biegen und Brechen Ihre Scheidung in die Wege zu leiten. Vielmehr sollte zunächst Ihre Information im Vordergrund stehen, auf deren Grundlage Sie gemeinsam mit Ihrem Rechtsanwalt oder Ihrer Rechtsanwältin die richtige Strategie für die Abwicklung Ihrer Ehe entwickeln.
Hierbei können auch die Kosten des Scheidungsverfahrens eine Rolle spielen. Jeder zusätzliche Verfahrenswert, der wegen einer Scheidungsfolge angesetzt wird, erhöht den Gesamtverfahrenswert für Ihr Scheidungsverfahren. Dieser Gesamtverfahrenswert ist die Grundlage, nach der die gerichtlichen und anwaltlichen Kosten berechnet werden. Nicht zuletzt muss auch Ihr Ehepartner, der wegen der Scheidungsfolge vor dem Familiengericht selbst verhandeln und Anträge stellen möchte, einen eigenen Rechtsanwalt beauftragen, den er oder sie auch selbst nach Maßgabe des Gesamtverfahrenswertes für das Scheidungsverfahren bezahlen muss.
Beispiel: Sie lassen sich im Einvernehmen mit Ihrem Ehepartner einvernehmlich scheiden. Wenn wir den Mindestverfahrenswert von 3.000 EUR für Ihr Scheidungsverfahren und den Mindestverfahrenswert für den von Amts wegen durchzuführenden Versorgungsausgleich in Höhe von 1.000 EUR zugrunde legen, ergibt sich ein Gesamtverfahrenswert von 4.000 EUR. Dieser Gesamtverfahrenswert verursacht 1.028, 50 EUR Gebühren, die Sie für Ihren Rechtsanwalt (773, 50 EUR) und die Gerichtskasse (254 EUR) bezahlen müssen. Da Sie sich einvernehmlich scheiden lassen, sparen Sie und Ihr Ehepartner sich die Gebühren für einen zweiten Rechtsanwalt. Ihr Scheidungsverfahren verläuft gebührenmäßig optimal. Klar, dass Sie damit auch viel Zeitaufwand einsparen und sich nicht zusätzlich emotional belasten.
Streiten Sie sich jetzt noch zusätzlich über den Zugewinnausgleich, verursachen Sie einen zusätzlichen Verfahrenswert. Der Verfahrenswert für den Zugewinnausgleich beziffert sich nach der Höhe Ihrer Forderung. Fordern Sie beispielsweise kompromisslos 10.000 EUR Zugewinnausgleich oder weigern sich, überhaupt Zugewinn zu bezahlen und beantragen eine gerichtliche Entscheidung, verursachen Sie einen Gesamtverfahrenswert von 14.000 EUR. Jetzt zahlen Sie Ihrem Anwalt 1.957,55 EUR Anwaltsgebühren sowie 586 EUR Gerichtsgebühren. Ihr Ehepartner, der sich gleichfalls anwaltlich vertreten lassen muss, zahlt für den eigenen Anwalt ebenfalls 1.957,55 EUR Anwaltsgebühren. Ihr Scheidungsverfahren kostet Sie und Ihren Ehepartner also insgesamt 4.501,10 EUR Gebühren. Beantragen Sie die Regelung weiterer Scheidungsfolgen, erhöht sich der Gesamtverfahrenswert fortlaufend.
Sie sehen: Es steigen bei einer streitigen Scheidung nicht nur die Kosten, vielmehr müsste für den Ehepartner ein weiterer zusätzlicher Anwalt einbezogen werden, der seine Gebühren ebenfalls nach dem erhöhten Gesamtverfahrenswert abrechnet.
Es sei natürlich klargestellt, dass letztlich Sie als Mandant es in der Hand haben, wie Ihr Scheidungsverfahren verläuft und ob und wie intensiv Sie sich mit dem Ehepartner auseinandersetzen. Zeigen Sie oder Ihr Ehepartner sich kompromisslos, verläuft Ihre Scheidung zwangsläufig streitig.
Anwälte arbeiten vielfach auch als ausgebildete Mediatoren. Als Mediator sehen Anwälte ihre Aufgabe darin, zerstrittene Ehepartner auf dem Weg zu begleiten, ihre eheliche Lebensgemeinschaft im gegenseitigen Einvernehmen abzuwickeln. Der Vorteil, dass ein Anwalt als Mediator tätig ist, besteht mithin auch darin, dass Anwälte den rechtlichen Rahmen kennen, in dem ein Scheidungsverfahren verläuft. Die Mediation beruht also auch auf der Kompetenz in der Sache selbst. Die Sachkompetenz wird ergänzt durch die Fähigkeiten als Mediator. Allerdings darf ein Anwalt, der sich bereits als Mediator betätigt hat, Sie nicht mehr im Scheidungsverfahren als Ihr Anwalt beraten und vertreten. Grund ist, dass der Anwalt durch die Mediation auch die Interessen Ihres Ehepartners kennt und eine Interessenkollision droht, wenn er Sie oder Ihren Ehepartner im Scheidungsverfahren vertreten würde.
Warum entstehen Rechtsstreitigkeiten?
Wenn wir darüber reden, warum Rechtsstreitigkeiten entstehen, müssen wir die menschliche Seite betrachten. Es gibt vielerlei Ansätze, warum es uns oft so schwerfällt, auf andere zuzugehen, eigene Interessen zu hinterfragen und letztlich Kompromisse zu verhandeln. Wenn wir im Folgenden diese Ansätze ansprechen, sind Sie selbst der Ansprechpartner. Wir sprechen Sie an, wenn wir Ihnen Empfehlungen geben, wie Sie sich verhalten sollten, um Rechtsstreitigkeiten zu vermeiden. Ihre Partnerin oder Ihren Partner können wir nicht ansprechen, es sei denn, er oder sie liest diesen Text mit dem gleichen Wohlwollen und Interesse, wie Sie es gerade hoffentlich auch tun.
Welche Verhaltensweisen und Tricks verursachen Rechtsstreitigkeiten?
Fragen Sie Anwälte oder Scheidungsrichter, werden Sie staunen, wie trickreich manche Ehen abgewickelt werden. Hier eine kleine Auswahl an Optionen, die Sie möglichst nicht zu Ihrem Repertoire zählen sollten:
- Bankkonten werden leergeräumt,
- Türschlösser an den Wohnungstüren zur Ehewohnung werden ausgetauscht,
- in einer Nacht- und Nebelaktion wird die gemeinsame Wohnung ausgeräumt,
- es werden die eigenen Kinder manipuliert, um den anderen Elternteil ins schlechte Licht zu setzen,
- das eigene Vermögen wird zur Vermeidung des Zugewinnausgleichs verschleudert oder verheimlicht,
- das Arbeitsverhältnis wird gekündigt, um den Ehegattenunterhalt herunterzurechnen,
- der Partner wird beim Finanzamt wegen Schwarzgeld angezeigt,
- es werden üble Nachreden im Umgang mit dem gemeinsamen Kind behauptet,
- der Partner verzieht nach unbekannt oder zieht mit dem Kind ins Ausland um, allein mit der Absicht, das Sorge- und Umgangsrecht des anderen Elternteils zu vereiteln,
- es wird behauptet, der andere Elternteil sei psychisch labil oder aus anderen Gründen völlig ungeeignet, die Sorge für die Kinder zu gewährleisten,
- Dokumente und Unterlagen werden vernichtet, um es dem Partner zu erschweren, die Einkommens- und Vermögensverhältnisse nachzuvollziehen,
- der Partner wird angezeigt, weil er angeblich gewalttätig geworden ist,
- der Partner wird bezichtigt, das eigene Kind sexuell missbraucht zu haben.
Sie sehen: Wenn Sie glauben, eine dieser Optionen sei geeignet, Ihre Scheidung durchzusetzen, provozieren Sie mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit Rechtsstreitigkeiten. Vor allem zerstören Sie den Rest an Vertrauen und Kompromissbereitschaft, die der Partner oder die Partnerin vielleicht noch gehabt hätte, wenn Sie eine dieser Optionen nicht wahrgenommen hätten. Sie lassen dem Partner gar keine andere Wahl, als sich zur Wehr zu setzen. Dann droht ein Rosenkrieg. Ihrem Ziel, Rechtsstreitigkeiten zu vermeiden, sind Sie weiter entfernt denn je.
Wie kann ich Rechtsstreitigkeiten vermeiden?
Zugegeben, allein diese Frage erscheint übertrieben optimistisch. Dennoch empfiehlt sich, Antworten zu suchen. Jeder, den Sie fragen, wird Ihnen seine eigene Antwort darauf geben. Auch wir haben unsere eigenen Antworten. Vielleicht helfen wir Ihnen damit, Ihren Weg zu finden.
Verstehen Sie sich als Ideengeber und Initiator
Sagen Sie nicht, der Partner oder die Partnerin sei verantwortlich, wenn es zum Rechtsstreit kommt. Möchten Sie Rechtsstreitigkeiten vermeiden, müssen Sie erst einmal Ihr eigenes Verhalten auf den Prüfstand stellen. Sie müssen alles hinterfragen, was Sie bewegt und was für Ihr Scheidungsverfahren wichtig sein könnte.
Natürlich kommt es darauf an, wie sich Ihr Partner oder Ihre Partnerin verhält. Aber zunächst sind Sie der Ansprechpartner und müssen urteilen, welchen Weg Sie gehen wollen. Gehen Sie den Weg, auf dem Sie Rechtsstreitigkeiten vermeiden, dürfen Sie zumindest die Hoffnung haben, dass Ihr Partner oder Ihre Partnerin Sie genau auf diesem Weg begleitet. Man könnte sagen, einer muss den Anfang machen. Wenn keiner den nötigen Anstoß gibt, geht es nicht voran. Und genau dieses Szenario möchten Sie wahrscheinlich vermeiden. Oder sehen Sie es so: Das Ende Ihrer Beziehung ist vielleicht der Anfang Ihres neuen Lebens!
Betätigen Sie sich also als Ideengeber und Initiator. Derjenige, der im Leben Ideen hat und Initiativen ergreift, ist immer im Vorteil. Derjenige, der keine Ideen hat und initiativlos bleibt, läuft anderen oft hinterher und schließt sich dem an, was diese vorgeben. Nutzen Sie genau diese Chance. Auch Ihr Scheidungsverfahren könnte und sollte genau so verlaufen.
Machen Sie die Partnerin oder den Partner nicht zum Sündenbock
Trennen Sie sich, sollten Sie nicht dem emotionalen Druck erliegen, Ihren Partner oder Ihre Partnerin für Ihre Trennung und Scheidung verantwortlich zu machen. Machen Sie ihn oder sie nicht zum Sündenbock. Laden Sie die Last Ihrer Ehe nicht allein auf den Partner ab. Es mag sein, dass dieser Vorgang eine entlastende und eine für Sie rechtfertigende Funktion erfüllt. Sie entledigen sich damit aber nicht der Verantwortung, Ihre eigene Beteiligung zu hinterfragen, inwieweit Sie selbst auch zu verantworten haben, dass Ihre Ehe gescheitert ist.
Eine Beziehung funktioniert nur, wenn beide Partner sich im Gleichklang befinden. Schert einer aus, gibt es dafür im Regelfall immer einen Grund, der in der Person des anderen liegt. Ob dieser Grund vorwerfbar ist, ist nachrangig. Auch wenn Sie vielleicht gar nichts dafür können, dass der Partner Ihre Beziehung infrage stellt, müssen Sie Ihren gewollten oder ungewollten Beitrag berücksichtigen.
Wenn es Ihnen gelingt, den Partner oder die Partnerin nicht als Sündenbock zu verurteilen, sind Sie auf einem guten Weg. Natürlich ist es ungemein schwierig, die eigene Person auf den Prüfstand zu stellen. Dennoch ist diese Vorgabe Voraussetzung dafür, dass Sie Ihre eheliche Lebensgemeinschaft möglichst objektiv und nüchtern betrachten.
Sprechen Sie miteinander
Ein entscheidendes Merkmal unserer menschlichen Gesellschaft ist, dass Menschen miteinander kommunizieren können. Auch Ihre Ehe beruht darauf, dass Sie mit der Partnerin oder dem Partner kommunizieren. Nur so tauschen Sie Gefühle aus. Nur so wissen Sie, was der andere denkt, glaubt und fühlt. Solange Ihre Ehe funktioniert, wird es ein Bedürfnis sein, dem Partner mitzuteilen, was Sie gerade empfinden und umgekehrt wird es ein Bedürfnis sein, zu wissen, was der Partner denkt, glaubt und empfindet.
Hören Sie auf, miteinander zu kommunizieren, schaffen Sie die Grundlage, dass Ihre Beziehung früher oder später auf dem Prüfstand steht. Haben Sie sich nichts mehr zu sagen, gibt es eigentlich kaum noch einen Grund, Ihre Beziehung aufrechtzuerhalten. Allein der Umstand, dass Sie bereits lange Jahre miteinander leben, ist dann oft nur noch das Motiv, auch die nächsten Jahre alles so zu belassen, wie es ist. Ob Ihre Beziehung dann noch als Beziehung zu bezeichnen ist, müssen Sie selbst beantworten.
Klar muss sein, dass die fehlende Kommunikation aller Wahrscheinlichkeit und Erfahrung nach Anlass sein wird, vermeintliches Fehlverhalten des Partners zu beanstanden und eigenes Verhalten kaum noch zu hinterfragen. Dass sich daraus zwangsläufig Streitigkeiten entwickeln, dürfte offensichtlich sein.
Eine gute und konstruktive Kommunikation ist jedenfalls die Grundlage, dass Sie sich mit dem Partner oder der Partnerin austauschen können. Diese Prämisse gilt auch, wenn Sie sich trennen und scheiden lassen wollen. Natürlich ist es dann eine zusätzliche Hürde, das Gespräch zu suchen und sachlich zu bleiben. Jedes emotional geführte Gespräch, das auf dem Hintergrund von Trennung und Scheidung geführt wird, mündet allzu oft in Streit.
Wenn wir jetzt die Empfehlung geben, es dennoch zu versuchen, sprechen wir nicht unbedingt nur vom Idealfall. Denn gerade, weil Sie Ihre eheliche Lebensgemeinschaft aus Anlass der Trennung und Scheidung abwickeln müssen, ist es ein Gebot der Vernunft, dass Sie miteinander kommunizieren. Sie müssen miteinander reden, weil Sie alles, was Ihre Beziehung ausgemacht hat, aufteilen müssen. Ohne Worte fällt dies schwer.
Solange Sie jedoch miteinander vernünftig sprechen, bewahren Sie sich die Chance, einvernehmliche Lösungen zu finden. Sprechen Sie nicht mehr miteinander, müssen Sie es Ihren Anwälten und letztlich dem Familiengericht überlassen, Entscheidungen zu treffen. Da Anwälte und Richter Ihr Scheidungsverfahren aber vorwiegend nach rechtlich vorgegebenen Kriterien beurteilen, müssen Sie einkalkulieren, dass Ihre Interessen nicht so verwirklicht werden, wie Sie es sich vielleicht vorgestellt haben. Besser ist es, wenn Sie persönlich und im Gespräch mit Ihrer Partnerin oder Ihrem Partner versuchen, eine individuelle Lösung zu finden, die Ihren materiellen und emotionalen Wünschen wirklich gerecht wird.
Beispiel: Sie haben ein gemeinsames minderjähriges Kind. Nach der Trennung und Scheidung geht es darum, die Betreuung des Kindes zu regeln. Da Sie selbst berufstätig sind, stellen Sie sich vor, dass Sie und Ihr Ex-Partner das Kind gemeinsam im Wechselmodell gleichermaßen betreuen. Jetzt müssen Sie berücksichtigen, dass Sie den Partner nicht und auch gerichtlich nicht dazu zwingen können, sich an einem Wechselmodell zu beteiligen. Vielmehr sind Sie darauf angewiesen, dass Sie miteinander so kommunizieren und kooperieren können, dass Sie in der Lage sind, ein Wechselmodell zu praktizieren. Sehen Sie sich dazu außerstande, wird ein Wechselmodell scheitern. Sie sind also darauf angewiesen, dass Sie mit dem Partner oder der Partnerin sprechen und im Gespräch Lösungen finden. Nur so vermeiden Sie eine rechtliche Auseinandersetzung.
Vermeiden Sie aggressives Verhalten
Wird die Beziehung unter Ehepartnern schwierig, legen Partner oft ein destruktives Verhalten an den Tag. Sie reden die Beziehung schlecht, um dann irgendwann sagen zu können, die Beziehung funktioniert nicht mehr. Sie suchen die Rechtfertigung dafür, dass es in der Beziehung nicht mehr läuft. Dieses destruktive Verhalten wird aus Anlass der Trennung und Scheidung oft noch weiter aufgebauscht. Jeder legt sich seine Wahrheit zurecht. Dass sich daraus Streitigkeiten entwickeln und Ihre Scheidung streitig verläuft, erscheint unvermeidbar. Auf jeden Fall ist diese Einstellung eine denkbar schlechte Voraussetzung, Ihre eheliche Lebensgemeinschaft einvernehmlich abzuwickeln.
Verhalten Sie sich selbst aggressiv, provozieren Sie den Partner gleichfalls, auf der gleichen Ebene zu reagieren. Sie dürfen kaum erwarten, dass Ihr Partner oder Ihre Partnerin die Kraft, die Geduld oder das Verständnis hat, Ihr aggressives Verhalten emotionslos zu akzeptieren. Reagiert auch Ihr Ehepartner aggressiv, schaukeln Sie sich gegenseitig auf. Sie produzieren eine Aggressionsspirale, die nur diejenige übersteht, die die bessere Ausdauer hat. Einer wird immer verlieren. Meist stehen beide Partner auf der Verliererseite.
Mithin ist dies auch der Grund, warum die Scheidungsreform 1977 das bis dahin maßgebliche Verschuldensprinzip durch das Zerrüttungsprinzip abgelöst hat. Früher kam eine Scheidung vornehmlich nur in Betracht, wenn Sie dem Ehepartner ein Verschulden am Scheitern Ihrer Ehe nachweisen konnten. Dieses Verschuldensprinzip führte dazu, dass vor den Familiengerichten „schmutzige Wäsche gewaschen“ wurde und die Ehepartner im Scheidungsverfahren ihre persönlichsten und intimsten Details ausbreiteten, nur um den Partner bloßzustellen und sich selbst als die bessere Hälfte darzustellen. Mit der Einführung des Zerrüttungsprinzips stellt das Scheidungsrecht nur noch darauf ab, ob Ihre ehelichen Verhältnisse zerrüttet sind und Ihre Ehe damit gescheitert ist. Auf ein eheliches Fehlverhalten kommt es nicht mehr an.
Daraus ergibt sich eine klare Empfehlung. Besser ist es, wenn Sie trotz aller emotionalen Lasten und Vorbehalte versuchen, „den Ball flach zu halten“. Wenn Sie sich eingestehen, dass Ihr Partner Sie nicht böswillig wegen der Kinder alleingelassen hat, sondern eher überfordert war, entschärfen Sie vielleicht das Gefühl, alleingelassen zu werden. Sie können sich leichter verabschieden, weil Sie keinen Hass mehr auf den Partner verspüren und brauchen ihm oder ihr keine Vorwürfe mehr zu machen.
Idealerweise gestehen Sie sich beide zu und sagen: „Es ist so, wie es ist, wir haben es einfach nicht zusammen hinbekommen. Aber jetzt, da die emotionalen Fakten auf dem Tisch liegen, ist es in Ordnung. Wir trennen uns, weil wir die Trennung akzeptieren.“.
Lassen Sie Zuneigung nicht zu Hass werden
Trennen sich Partner, hat ein Partner oft das Gefühl, dass er unglaublich hilflos sei und sich verloren fühlt. Er oder sie versucht, den Partner unter Druck zu setzen, zu beleidigen, zu erniedrigen und zu demütigen. Diese Art von Machtspiel sorgt dafür, dass sich Menschen in der eigenen Hilflosigkeit stark fühlen.
Befinden Sie sich in der Trennungsphase, kommen oft Dinge auf den Tisch, die längst der Vergangenheit angehören. Während der Ehe hat man darüber vielleicht hinweggesehen. Jetzt, da Trennung und Scheidung ins Haus stehen, werden Enttäuschung und Schmerz herausgelassen. Man schiebt dem anderen die Schuld zu und glaubt, durch Vorwürfe an die Adresse des anderen besser zurechtzukommen.
So wird aus Zuneigung schnell Hass. Hass ist immer zerstörerisch. Er erlaubt keine konstruktiven Ansätze. Sie werden nur Auswege finden, wenn Sie dieses Szenario erkennen und bereit sind, die Trennung und Scheidung als Realität anzuerkennen. Der Weg dorthin ist schmerzhaft, aber auch heilend.
Immer Recht haben zu wollen, ist ein Irrweg
Wir leben in einer Vollkaskogesellschaft. Passiert etwas, wird immer ein Schuldiger gesucht. Irgendwer muss schließlich verantwortlich sein. Das eigene Lebensrisiko, das jeder von uns zu tragen hat, wird ausgeblendet. Auch wenn Sie Auto fahren, müssen Sie sich ein Betriebsrisiko vergegenwärtigen. Das Risiko, in einen Unfall verwickelt zu werden, fährt immer mit. Es wäre vermessen, die Schuld immer und ausschließlich beim Unfallgegner zu suchen. Sobald Sie sich auf der Straße bewegen, riskieren Sie, angefahren zu werden. Wenn Sie sich scheiden lassen, riskieren Sie, dass Sie Rechte Ihres Partners oder Ihrer Partnerin anerkennen müssen. Dieses Risiko ist auch in jeder Ehe inbegriffen.
Formulieren Sie Ihre Forderungen angemessen
Wenn Sie glauben, immer Recht haben zu müssen, sind Sie Ursache des Problems. Es scheint so, dass immer mehr Menschen in der Vorstellung leben, sie machen alles richtig, seien stets im Recht und alle anderen müssten sich unterordnen. Dieser Irrweg führt direkt zu Auseinandersetzungen. Gerade, wenn Trennung und Scheidung anstehen, sollten Sie bereit sein, Ihre Gegebenheiten kritisch zu betrachten.
Versuchen Sie, auch die Sichtweise Ihres Partners oder Ihrer Partnerin einzubeziehen. Bemühen Sie sich, Ihre Ihnen durchaus zustehenden Rechte angemessen zu formulieren und vermeiden Sie, überzogene Forderungen zu stellen. Alles, was sich außerhalb des rechtlich vorgegebenen Rahmens bewegt, führt zu Streit. Ihr Partner kann gar nicht anders, als sich zur Wehr zu setzen und Ihnen Paroli zu bieten.
Beispiel: Sie möchten nach der Scheidung Ihr Leben im Luxus fortführen. Ihr Ex-Partner soll „bluten“. Sie verlangen ausweislich Ihrer früheren Lebensverhältnisse mehr Geld, als Ihnen als Quotenunterhalt aus der Differenz beider Einkommen zustehen würde. Um Ihr Ziel zu erreichen, behaupten Sie einen höheren Unterhaltsbedarf und präsentieren Ihrem Partner oder gleich dem Familiengericht für den Zeitraum vor der Trennung Quittungen und hohe Kreditkartenabrechnungen, die Ihr luxuriöses Leben vor der Trennung vom Partner dokumentieren sollen. Ihnen muss damit klar sein, dass Sie Ihren Partner provozieren, Ihre scheinbare Ausgabelust zu beanstanden. Sollte er Kontoauszüge der Vorjahre vorlegen können, kann er Ihre ungewöhnlichen Ausgabensprünge widerlegen. Sie sollten also nicht darauf bestehen, unbedingt Recht haben zu wollen, nur weil Sie glauben, Sie seien im Recht.
Verteidigen Sie sich angemessen
Das gleiche gilt umgekehrt auch, wenn Sie über die Forderung Ihres Partners urteilen wollen. Weisen Sie die Forderung pauschal und kompromisslos zurück, vergeben Sie sich jeglicher Chance, einen gemeinsamen Weg zu finden. Sie provozieren zwangsläufig Streitigkeiten und im Scheidungsverfahren einen Rechtsstreit. Versuchen Sie, die Forderung konstruktiv zu beurteilen, insbesondere dann, wenn die Forderung in der Sache eigentlich begründet erscheint. Fühlen Sie sich nicht gleich an die Wand gedrückt, wenn Sie eine Forderung für überzogen halten. Schließlich steht immer noch die Möglichkeit, die Forderung Ihres Ehepartners auf ein angemessenes Niveau herunter zu handeln. Vor allem dann, wenn Sie die Forderung in der Sache an sich für begründet halten und lediglich Probleme sehen, die Forderung umzusetzen, sollten Sie auf den Partner zu gehen und Ihre Wünsche formulieren und die Forderung nicht einfach nur ignorieren.
Beispiel: Ihr Partner fordert 50.000 EUR Zugewinnausgleich. Da Sie das Geld nicht verfügbar haben, nützt es wenig, wenn Sie die Forderung pauschal bestreiten. Besser ist es, wenn Sie dahingehend verhandeln, dass die Forderung für einen bestimmten Zeitraum gestundet wird oder Ihnen die Möglichkeit eingeräumt wird, die Forderung in Teilbeträgen zu bezahlen. Man nennt dies den modifizierten Zugewinnausgleich. Es ist Ihnen freigestellt, Regelungen zu verhandeln, die die Interessen beider Parteien angemessen berücksichtigen. Letztlich gilt es, einen gebührenträchtigen Rechtsstreit zu vermeiden.
Vertrauen Sie nicht blindlings Ratschlägen Dritter
Trennen Sie sich vom Partner und lassen Sie sich scheiden, sind Trennung und Scheidung oft Anlass für Dritte, sich einzumischen. Sie werden vielleicht die Empfehlung hören, dass Sie es dem Partner oder der Partnerin jetzt mal so richtig zeigen sollten. Eltern, Verwandte und Freunde glauben oft, man müsse Sie darin bestärken, jetzt Ihren Weg zu gehen und im Scheidungsverfahren kompromisslos Ihre Rechte einzufordern.
Ratschläge dieser Art vollziehen sich aber meist außerhalb dessen, was Sie emotional wirklich bewegt und in welchem rechtlichen Rahmen Sie sich eigentlich bewegen sollten. Sie sollten also Ratschlägen Dritter keinesfalls blindlings vertrauen. Schon gar nicht, wenn solche Ratschläge wenig konstruktiven Inhalt haben und nicht geeignet sind, Ihre Entscheidungsfindung sachgerecht zu begleiten.
Nutzen Sie die Chance einer Mediation
Mediation ist kein Fremdwort, das Sie abschrecken sollte. Die Mediation ist ein Verfahren der außergerichtlichen Konfliktlösung. Die Konfliktparteien, in diesem Fall die Ehepartner, suchen auf freiwilliger Basis unter Beteiligung eines unabhängigen Dritten eine gemeinsame Lösung, die nicht zwingend auf den rechtlichen Rahmen angewiesen ist. Ziel sollte sein, dass Sie Ihre Scheidung im Einvernehmen mit Ihrem Ehepartner als einvernehmliche Scheidung abwickeln können. Es gilt, die streitige Scheidung zu vermeiden. Scheidungsfolgen regeln Sie einvernehmlich in einer Scheidungsfolgenvereinbarung.
Vielleicht hilft es, wenn Sie das Nachbarschaftsrecht zum Vorbild nehmen. Ehepartner sind wie Nachbarn. Sie leben auf engem Raum zusammen und sind im nachbarschaftlichen Leben aufeinander angewiesen. Kommt es zum Streit, entsteht oft eine völlige Sprachlosigkeit.
Aus gutem Grund hat der Gesetzgeber deshalb in Nachbarschaftsstreitigkeiten ein Schlichtungsverfahren vorgesehen. Schlichtung ist nichts anderes als eine Mediation. Danach können Nachbarn ihre Streitigkeiten erst dann vor einem ordentlichen Gericht austragen, wenn sie zuvor in einem Schlichtungsverfahren versucht haben, ihren Streit zu schlichten. Der Schlichter, der ehrenamtlich in vielen Gemeinden tätig ist, hat die Aufgabe, die Interessen der streitenden Nachbarn unter einen Hut zu bringen. Ziel ist es, Lösungen zu finden, bei denen sich beide Parteien in einer Win-Win-Situation wiederfinden und jeder einigermaßen zufrieden.
Im Nachbarschaftsrecht gibt es noch einen Ansatzpunkt, der sich auf das Scheidungsverfahren übertragen lässt. Es gilt nämlich der Grundsatz der gegenseitigen Rücksichtnahme. Jeder Nachbar hat in Ausübung seiner Rechte und Erfüllung seiner Pflichten so zu handeln, dass er auf die Interessen des Nachbarn die gebotene Rücksicht nimmt.
Wenn Sie diesen Grundsatz der gegenseitigen Rücksichtnahme auf Ihr Scheidungsverfahren übertragen, schaffen Sie mental die Voraussetzung, Ihre Emotionen besser zu kontrollieren. Wenn Sie sich selbst in die Lage versetzen, sachlich zu denken und Ihre Argumente und Wünsche sachlich vorzutragen und diese Denkweise gegenüber Ihrer Partnerin oder Ihrem Partner auch kommunizieren, bereiten Sie vielleicht den Weg, dass die Partnerin oder der Partner sich entsprechend verhalten. Wer hingegen nur angreift und fordert, provoziert. Lassen Sie hingegen Sachlichkeit und Fairness erkennen, schaffen Sie Handlungsspielräume. Diese wiederum eröffnen das Potenzial, sich zu einigen.
Schlichtung und Mediation sind natürlich keine Allheilmittel. Der Erfolg lässt sich nicht garantieren und nicht erzwingen. Dennoch schafft die Mediation die Möglichkeit, dass die beteiligten Parteien unverkrampfter miteinander umgehen und Bereitschaft zeigen, auch den Standpunkt der anderen Partei in die eigene Entscheidungsfindung einfließen zu lassen.
Bei der Mediation geht es nicht darum, dass das Ergebnis falsch oder richtig ist. Das Ergebnis, das sich im Wege der Mediation erreichen lässt, ist dann gut und vertretbar, wenn Sie es als fair und für sich selbst akzeptabel erleben. Wenn Sie dieses verhandelte Ergebnis dann noch ins Verhältnis zu einem potentiellen Rechtsstreit setzen, werden Sie wahrscheinlich feststellen, dass sich der Weg über eine Mediation erheblich einfacher und befriedigender darstellt, als wenn Sie sich auf eine rechtliche Auseinandersetzung eingelassen und den Familienrichter hätten entscheiden lassen.
Beispiel: Ihr von Ihnen getrennt lebender Ehepartner wünscht ein Umgangsrecht mit Ihrem gemeinsamen Kind. Sie lehnen das Umgangsrecht ab, weil Sie die Vorstellung haben, das Kind sei in Ihrem Haushalt am besten aufgehoben und der Umgang mit dem anderen Elternteil könne nur schaden. Wenn Sie Ihren Standpunkt reflektieren, werden Sie vielleicht feststellen, dass Sie nicht über Ihr Kind verhandeln, sondern für Ihr Kind verhandeln sollten. Es geht darum, dass Sie Ihr Kind nicht zum Objekt Ihrer Verhandlungen machen, sondern als Subjekt betrachten. Wenn Sie ihm eine eigene Persönlichkeit zugestehen, sollten Sie eher bereit sein, dem anderen Elternteil ein angemessenes Umgangsrecht einzuräumen. Schließlich dient der Umgang des Kindes mit jedem seiner Elternteile im Regelfall immer der gedeihlichen Entwicklung des Kindes.
Streiten Sie über die Ausgestaltung des Umgangsrechts, kann ein Mediator helfen, einen gemeinsamen Weg zu finden. Es gilt, das Umgangsrecht als gesetzliches Leitbild anzuerkennen und auch dem anderen Elternteil, der seiner Verantwortung für das Kind gerecht werden möchte, zuzugestehen, dass er Elternteil Ihres gemeinsamen Kindes ist. Der Mediator kann helfen, das Umgangsrecht so zu gestalten, dass jeder Elternteil irgendwie zufrieden ist.
Sollten Sie es auf eine gerichtliche Auseinandersetzung ankommen kann lassen, werden Sie sowieso feststellen, dass das Gericht auf der Grundlage des gesetzlich fixierten Umgangsrechts im Regelfall gar nicht anders kann, als Ihren Standpunkt zu beanstanden und im Sinne des umgangswilligen Elternteils zu entscheiden.
Suchen Sie sich den Rechtsanwalt, der Ihre Interessen wirklich vertritt
Als Mandant haben Sie großes Interesse daran, Ihr Anliegen möglichst schnell und ohne unnötig hohe Kosten zu erreichen. Ein guter Anwalt sollte seinen Mandanten verstehen. Er oder sie sollte so empathisch sein, dass er oder sie die Empfindungen des Mandanten nachvollziehen kann und in der Lage ist, diese in einem rechtlich vorgegebenen Rahmen zu verarbeiten. Ein guter Anwalt und eine gute Anwältin haben immer ein offenes Ohr für den Mandanten. Natürlich sollte es nicht so sein, dass Sie den Anwalt als Seelsorger betrachten und ihm Ihr ganzes Leben ausbreiten. Sie sollten sich auf das konzentrieren, was für Ihr Scheidungsverfahren wichtig ist. Dann können Sie es mit Ihrem Anwalt gemeinsam im Gespräch erörtern.
Wie hilft die iurFRIEND® AG, Rechtsstreitigkeiten zu vermeiden?
iurFRIEND® hat es sich zum Ziel gesetzt, Ihre einvernehmliche Scheidung zu unterstützen und statt streitigen Lösungen einvernehmliche Regelungen aufzuzeigen und zu verhandeln. Wir bieten Ihnen mit unserer gebührenfreien Orientierungsberatung Hilfestellung, damit Sie wissen, wo Sie gerade stehen.
Denn gerade in einem ersten Gespräch werden bereits Weichen gestellt. Daher sollten Sie sich frühzeitig informieren. Nur so wissen Sie, mit welcher Zielsetzung Sie Ihren Entscheidungsprozess fortsetzen können.
Fazit
Möchten Sie Rechtsstreitigkeiten vermeiden, sollten Sie Ihre innere Einstellung so anpassen, dass Sie sich in der Lage sehen, mit Ihrem Partner oder Ihre Partnerin einvernehmliche Lösungen zu verhandeln. Dass dieser Weg nicht einfach ist, zeigen die Vielzahl der Auseinandersetzungen, die vor den Gerichten verhandelt werden. Dennoch haben Sie es in der Hand, zumindest die Chance zu nutzen, Ihre Scheidung im Einvernehmen mit Ihrem Ehepartner abzuwickeln. Eine einvernehmliche Regelung Ihrer ehelichen Lebensverhältnisse ist mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit eine weitaus bessere Lösung, als wenn Sie sich auf ein gerichtliches Verfahren einlassen und nicht sicher wissen, was am Ende dabei herauskommen wird. Das iurFRIEND®-Team wird alles tun, um Sie auf dem Weg zu einer einvernehmlichen Regelung Ihrer ehelichen Lebensverhältnisse zu begleiten.