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Beeinträchtigung von COVID-19 auf Scheidungen in Deutschland

Beeinträchtigung von COVID-19 auf Scheidungen in Deutschland

Der Ausbruch des Coronavirus hat Einfluss auf die ganze Welt. So werden weltweit sukzessiv alle Bereiche des öffentlichen und privaten Lebens eines jeden Landes und dessen Bürgerinnen und Bürger eingeschränkt. Trotz der erheblichen Einschränkungen muss die Rechtsstaatlichkeit dennoch gewährt bleiben.

Welche Prozesse werden trotz des Coronavirus verhandelt?

Die Entscheidungen, ob ein Gericht schließt oder nicht, werden dezentral getroffen und hängen somit von den einzelnen Bundesländern, den jeweiligen Kommunen und den Gerichtsbezirken ab. Zum jetzigen Zeitpunkt ist es Ermessenssache des Gerichts, ob ein Prozess stattfindet oder nicht.

Was bedeutet das für Scheidungen vor Gericht?

Für Scheidungsverfahren in Deutschland besteht Anwaltszwang. Der Scheidungstermin beim Familiengericht dauert bei einfachen Fällen ca. 10 bis 15 Minuten. Diese Verhandlungen fallen auch unter die dezentrale Regelung, dass jede Richterin bzw. jeder Richter selbst nach eigenem Ermessen entscheidet, welche Verhandlungen noch durchgeführt werden.

Was bedeutet das dann für laufende Scheidungsverfahren?

Da jedes Gericht in Deutschland anders entscheiden wird, kann keine konkrete Aussage getroffen werden, wie zu Zeiten von Covid-19 ein Scheidungsprozess durchgeführt wird. Es ist anzunehmen, dass sich die Prozesse verschieben werden. Sobald sich die Lage grundsätzlich beruhigt hat, werden sehr wahrscheinlich alle Prozesse ihren weiteren Verlauf nehmen.

Die iurFRIEND® AG mit den Portalen Scheidung.de, Unterhalt.com und Trennung.de möchte über die Folgen aufklären, die das Coronavirus auf das Familienrecht und auf zukünftige Scheidungsprozesse hat.

Weitere Information können in dem Leitfaden zu dem Thema: Rechtliche Informationen zum Coronavirus, nachgelesen werden.

Beeinträchtigung von COVID-19 auf Scheidungen in Deutschland

Pressemeldung

Datum:

Bewertung:

Tuesday, 17. March 2020

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