Corona, Recht und Scheidung
Das Corona-Virus, auch bekannt als COVID-19, stellt unsere Gesellschaft derzeit vor bislang nicht bekannte Herausforderungen. Nicht zuletzt unsere Wirtschaft muss starke Einbußen hinnehmen. Auch an unserem Justiz-System geht die aktuelle Entwicklung nicht vorbei.
Auswirkungen auf Scheidungsverfahren
Auch unsere Justiz-Behörden sehen sich der Aufgabe gestellt, die Verbreitung des Corona-Virus' einzudämmen. Eben deshalb sollen persönliche Kontakt bei Gericht vermieden werden, um das Infektionsrisiko auszuschließen. Eben deshalb muss damit gerechnet werden, dass Scheidungsverfahren derzeit auf Eis gelegt werden und Scheidungstermine verschoben werden.
Sollte ein Gerichtstermin bereits feststehen, sollte in jedem Fall die/der zuständige Rechtsanwältin/-anwalt kontaktiert werden. Wurde der Termin bislang nicht abgesagt, sollte davon ausgegangen werden, dass der Termin noch aktuell ist. Ein Fernbleiben könnte eine persönliche Ladung zur Folge haben.
Generell gilt, dass momentan nur Verfahren abgewickelt werden, die einer zwingenden Regelung bedürfen. Welche Gerichtstermine stattfinden, obliegt der Entscheidung des/der jeweiligen Richter/in.
Eine Durchführung des Scheidungsverfahrens ohne Gerichtstermin, also telefonisch oder per Videokonferenz, ist leider noch nicht möglich. Ein Scheidungstermin ist also grundsätzlich persönlich wahrzunehmen.
Scheidung auch während der Corona-Krise einleiten
Die neuen Lebensumstände durch die Corona-Krise stellen nicht zuletzt Familien vor Prüfungen. Gemeinsames Home Office, ggf. mit dem ebenfalls durch die Schulschließungen daheim gebliebenen Kind, kann zu mancherlei Konflikt führen. „Wir merken, dass die Rate der Trennungen und Scheidungsanträge gerade zu dieser Zeit ansteigt“, bestätigt Jens Becker, Vorstandsmitglied von iurFRIEND®, die u.a. die Domains www.Scheidung.de und www.Trennung.de betreibt. „Viele Beziehungen sehen sich momentan einem enormen Druck und einer Zerreißprobe ausgesetzt.“
Die gute Nachricht: einen Scheidungsantrag können betroffene Paare auch während der Corona-Krise einreichen. Der gesamte Prozess vor dem eigentlichen Scheidungstermin, insbesondere das gesetzlich vorgeschriebene Trennungsjahr, können trotz der Einschränkungen bei Gericht ohne Probleme eingeleitet werden. Und dies kann sogar vollständig online erfolgen, ohne Kontakt und Infektionsrisiko.
Scheidungsanträge können hier online eingereicht werden: https://www.scheidung.de/online-scheidungsantrag.html
„Auch und insbesondere während dieser schwierigen Zeit sind wir steht's für unsere Mandanten da“, versichert Jens Becker. „Speziell zu diesem Zweck haben wir eine umfassende, kostenfreie Informations-Broschüre mit allen rechtlichen Informationen hinsichtlich des Corona-Virus' für unsere Leserschaft zusammengestellt.“
Hier geht es zur kostenlosen Infobroschüre über rechtliche Hinweise bezüglich der Corona-Krise: https://www.scheidung.de/rechtliche-informationen-zum-coronavirus.html
iurFRIEND® wünscht allen Gesundheit und Durchhaltevermögen während dieser schwierigen Zeit!